Schwanen Apotheke, Worms, Helmut Häuser

Gesundheitsinformationen und Aufklärungen erhalten Sie über unser kompetentes Team der Schwanen-Apotheke in Worms. Wir sind ständig bemüht, Sie als unseren Kunden zufrieden zu stellen. Sollten Sie fragen über Ihre Erkrankung haben, so beantworten wir Ihnen diese gerne. Nur ein aufgeklärter Patient kann besser mit seiner Erkrankung leben und den Alltag meistern.

Unsere Gesundheit ist unser wichtigstes Gut. Besonders in Zeiten der Reformen sind Sie gefordert selbst etwas für Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesunderhaltung zu unternehmen.  Ein positives Lebensgefühl zu erlangen sollte Ihr wichtigstes Ziel sein. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Nutzen Sie unsere


Informative & aktuelle Informationen zum Thema Gesundheit finden Sie auch in dem eJournal Medizin Aspekte. Hier werden monatlich 100 Themen aus den Bereichen Medizin, Gesundheit & Wellness publiziert.
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Auf ein Wort ...


Wir haben für Sie hilfreiche Informationen auf immer wieder kehrende Fragen zusammengestellt ...


Gültigkeit von Rezepten

- Kassen-Rezept: 28 Tage ab Ausstellungsdatum
- BTM*-Rezept:      7 Tage ab Ausstellungsdatum
- Private Rezept:   3 Monate ab Ausstellungsdatum

*(Betäubungsmittel-Rezept)
 

 


Befreiung von Zuzahlungen

jeweils nur bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres

Bei chronisch-kranken Patienten
sobald 1% vom Gesamteinkommen - es zählen alle Einkommensarten - bezahlt wurden (Rezeptzuzahlungen, Praxisgebühren, Krankenhausaufenthalte, Massagen und Krankengymnastik). Die Nachweise müssen durch Quittungen mit Name und Adresse, Sammelausdruck aus Apotheken, Sanitätshäusern). Weitere Unterlagen zum Nachweis: Einkommensnachweise, Bescheinigungen vom Hausarzt über chronische Krankheiten.

Bei nicht-chronisch-kranken Patienten
2 % des Gesamteinkommens

Bonusprogramme für Diabetiker

 


 


Verordnungsausschluss

Nach den KK (Krankenkassen) werden nur noch verschreibungspflichtige Medikamente bezahlt (Verordnung auf rotem Rezept - Kassen-Rezept)

von den KK werden alle verschreibungspflichtigen Medikamente nicht mehr bezahlt

Ausnahme:
das nicht verschreibungspflichtige Medikament steht auf einer Ausnahmeliste. Welches Medikament auf dieser Liste erfasst wurde, kann in den Apotheken, beim Arzt und bei der KK erfragt werden.
 

 


Das Grüne Rezept

Auf dem Grünen Rezept verordnet Ihr Arzt Medikamente, die nicht von der KK bezahlt werden, aber dennoch im konkreten Fall sinnvoll sind. Diese Verordnungen müssen vom Patienten in der Apotheke voll bezahlt werden.
 

 


Praxisgebühr beim Arztbesuch
Die Praxisgebühr beträgt 10 Euro. Sie ist in jedem Quartal für jede erste Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten zu entrichten. Die Praxisgebühr wird erneut fällig, wenn der Versicherte im laufenden Quartal ohne Überweisung durch den zuerst aufgesuchten Arzt einen weiteren Arzt konsultiert.

Arzt und Zahnarzt
Ein Arzt kann nicht an einen Zahnarzt überweisen (und umgekehrt ebenfalls nicht). Versicherte, die im selben Quartal sowohl einen Arzt als auch einen Zahnarzt aufsuchen, müssen deshalb sowohl beim Arzt als auch beim Zahnarzt 10 Euro Praxisgebühr zahlen.

Psychotherapie
Wer sowohl in psychotherapeutischer als auch in ärztlicher Behandlung ist, braucht nur einmal pro Quartal 10 Euro zu zahlen.

Praxisgebühr bei Überweisung aus dem abgelaufenen Quartal
Die Überweisung von einem Arzt zum anderen muss in selben Quartal ausgestellt sein. Übernimmt ein Arzt die weitere Behandlung eines Patienten aufgrund einer Überweisung, die im abgelaufenen Quartal ausgestellt worden ist, muss der Versicherte für das dann laufende neue Quartal eine Praxisgebühr zahlen.

Quartalsübergreifende Behandlung derselben Krankheit
Die Praxisgebühr ist mehrfach zu entrichten, wenn sich die Behandlung derselben Krankheit über mehrere Quartale erstreckt.

Keine Praxisgebühr
Eine Praxisgebühr ist nicht zu zahlen, wenn ausschließlich

  • Schutzimpfungen
  • Gesundheits-/ Vorsorgeuntersuchungen
  • Maßnahmen der Schwangerenvorsorge oder
  • zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen

durchgeführt werden. Bei zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen fällt jedoch auch dann keine Praxisgebühr an, wenn die Vorsorgeuntersuchung weitere Leistungen, z. Beispiel die Zahnsteinentfernung nach sich zieht. Das Legen einer Füllung ist allerdings nicht mehr ohne Zuzahlung möglich.


Zuzahlung zur medizinischen Anschlussrehabilitation

Bei Maßnahmen der medizinischen Anschlussrehabilitation haben die Versicherten künftig für längstens 28 Tage eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag zu entrichten.

Zuzahlungen, die der Versicherte im laufenden Kalenderjahr wegen einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme an einen Träger der Rentenversicherung oder wegen eines stationären Krankenhausaufenthaltes an einen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet hat, werden angerechnet.


Zuzahlung zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen

Zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen haben die Versicherten eine Zuzahlung von 10 Euro je Tag zu leisten.

Die Zuzahlung ist für die gesamte Dauer der Maßnahme zu zahlen, sie ist also - anders als bei stationärer Krankenhausbehandlung und Anschlussrehabilitation - nicht befristet.


Zuzahlung zu Arzneimitteln

Die Zuzahlung zu Arzneimitteln beträgt 10% des Apothekenverkaufspreises, höchstens aber 10 Euro und mindestens 5 Euro. Kostet das Medikament weniger als 5 Euro, bezahlt der Patient dessen vollen Preis.

Die Neuregelung gilt auch für Mittel und Medizinprodukte, die in die Versorgung mit Arzneimitteln einbezogen sind (Beispiel: Sondennahrung für die künstliche Ernährung).


Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege

Bei häuslicher Krankenpflege beträgt die neu eingeführte Zuzahlung 10% der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Die Zuzahlung ist auf die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme häuslicher Krankenpflege begrenzt.


Zuzahlungen zu Heilmitteln

Bei Heilmitteln (Beispiel: Massagen, Krankengymnastik, Ergotherapie) beträgt die Zuzahlung 10% der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung (Rezeptblatt).


Zuzahlungen zu Hilfsmitteln

Zu Hilfsmitteln, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind (Beispiel: Rollstühle) ist eine Zuzahlung von 10%, höchstens aber 10 Euro und mindestens 5 Euro zu entrichten.

Kostet das Hilfsmittel weniger als 5 Euro, zahlt der Patient dessen vollen Preis.

Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (Beispiele: Stoma- und Inkontinenzartikel), beträgt die Zuzahlung 10% je Packung, aber nicht mehr als 10 Euro pro Monat.


Zuzahlung zur Haushaltshilfe

Bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe haben die Versicherten 10% der kalendertäglichen Kosten zu tragen. Ihre Zuzahlung beläuft sich aber pro Tag auf mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Kosten die Leistungen der Haushaltshilfe pro Tag weniger als 5 Euro, zahlt der Patient deren vollen Preis.


Zuzahlung zu Fahrkosten

Ab 2004 dürfen Fahrkosten von den Krankenkassen nur noch dann übernommen werden, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung trägt die Krankenkasse nach vorheriger Genehmigung ausschließlich in den besonderen Ausnahmefällen, die der Gemeinsame Bundesausschuss festgelegt hat.

Die Zuzahlung der Versicherten beläuft sich auf 10% der Fahrkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Sind die Fahrkosten niedriger als 5 Euro, zahlt der Patient den vollen Fahrpreis.


Zuzahlungen zur Soziotherapie

Bei einer Soziotherapie haben die Versicherten der neu eingeführten Zuzahlungsregelung zufolge jeweils 10% der kalendertäglichen Kosten zu tragen. Ihre Zuzahlung beträgt pro Tag mindestens 5 Euro, höchstens aber 10 Euro. Kosten die Leistungen der Soziotherapie weniger als 5 Euro pro Tag, zahlen die Versicherten deren vollen Preis.
 

 

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Wir, das Team der Schwanen-Apotheke, Worms bemühen uns, Ihre Gesundheit zu stabilisieren und Sie über Ihre Erkrankung aufzuklären. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Schwanen Apotheke, Worms

Im Zuge der Gesundheitsreformen hat sich für Sie vieles verändert. Hier klären wir mit unserem kompetenten Team auf. Ihre Gesundheit ist für Sie ein wichtiges Gut. Informieren Sie sich! Nur wer ausreichend über seine Erkrankung Bescheid weiß, kann mit ihr umgehen und den Alltag besser meistern.